Abstract
Ein Hintergrund für die Fehlklassifizierung von Laseranlagen ist vermutlich das Missverständnis, dass Klasse 4 als "immer gefährlich" angesehen wird, und nur Klasse 1 als "sicher" gilt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Konformität mit der Maschinenrichtlinie (CE-Zeichen), als entsprechende harmonisierte Norm wurde die EN ISO 11553-1 (zur Zeit noch EN 12626) entwickelt. Eine Anlage, die dieser Norm entspricht gilt als sicher, was unter anderem bedeutet, dass die MZB-Werte für das Auge und die Haut nicht überschritten werden. Für die Klassifizierung nach EN 60825-1 ist die zugängliche Strahlung heranzuziehen, weshalb viele Lasermaterialbearbeitungsanlagen Klasse 4 sind, obwohl sie den Anforderungender Maschinenrichtlinie genügen. Die sicherheitstechnische Konsequenz einer Klasse 4-Anlage ist, dass der Laserschutzbearuftragte das (minimale) Restrisiko beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen (wie zB die Unterweisung des Bedienpersonals) festlegt, was besonders auch im Sonderbetrieb wichtig ist.
Eine detailliertere Diskussion der Anforderungen für Lasereinrichtungen ist auch im kürzlich erschienenen Buch "Laser Safety" zu finden.
Originalsprache | Deutsch |
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Seiten (von - bis) | 74-76 |
Seitenumfang | 3 |
Fachzeitschrift | Photonik |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2004 |
Research Field
- Biosensor Technologies